AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von sport-eignungspruefung.de

sport-eignungspruefung.de, vertreten durch den Diplom-Sportwissenschaftler Raphael Gehrig (im Folgenden: Betreuer) veranstaltet mehrtägige Vorbereitungslehrgänge auf Sporteignungsprüfungen, die an den verschiedenen deutschen Hochschulen gefordert werden. Außerdem bietet sport-eignungspruefung.de kostenpflichtige Videoanalysen (§ 12 Videoanalysen) an.

§ 1 Gegenstand und Vertragsschluss

(1) Der Betreuer erbringt seine Leistungen auf Grundlage der nachstehenden vertraglichen Bedingungen, die der Teilnehmer mit seiner Unterschrift unter das Anmeldeformular oder über den Button „Anmelden“ auf der Internetseite von sport-eignungspruefung.de akzeptiert.

(2) Die Durchführung des Lehrgangs erfolgt durch den Betreuer oder die vom Betreuer beauftragten Personen (Diplom-Sportwissenschaftler und/oder Sportstudenten) jeweils alleine oder in gemeinschaftlicher Zusammenarbeit und Weisungsbefugnis.

(3) Die Buchung der Lehrgänge kann entweder durch Zusendung des unterschriebenen Anmeldeformulars (auch als Scan per E-Mail möglich) oder bei Nutzung des Online-Anmeldeformulars über den Button „Anmelden“ erfolgen. Bei Buchungen über den Button „Anmelden“ bestätigt der Betreuer den Eingang der Buchung automatisch. Diese automatische Bestätigung stellt noch keine Annahme des Angebotes dar. Der Vertrag kommt erst mit der Abgabe der Annahmeerklärung des Betreuers (im Folgenden: Anmeldebestätigung) zustande und bedarf keiner besonderen Form.

(4) Eine Lehrgangsteilnahme kann nur bei vollständig und richtig ausgefülltem Anmeldeformular erfolgen. Der Vertrag kommt mit Eingang des ausgefüllten Anmeldeformulars bei dem Betreuer, dem Eingang der Teilnahmegebühr auf dem unter § 4 angegebenen Konto und der darauffolgenden Anmeldebestätigung durch den Betreuer zustande. Sollte der Teilnehmer noch nicht volljährig sein, ist zusätzlich eine Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten notwendig.

§ 2 Widerrufsrecht

(1) Wenn der Teilnehmer ein Verbraucher ist (also eine natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können), steht ihm nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.

(2) Im Übrigen gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen wiedergegeben sind in folgender

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Der Teilnehmer hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um sein Widerrufsrecht auszuüben, muss der Teilnehmer dem Betreuer (Raphael Gehrig, Westring 131, 55120 Mainz oder mail@sport-eignungspruefung.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Teilnehmer kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsexemplar verwenden (s. am Ende dieser Bedingungen), das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Teilnehmer die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

Folgen des Widerrufs

Wenn der Teilnehmer diesen Vertrag widerruft, hat der Betreuer ihm alle Zahlungen, die er von dem Teilnehmer erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrages bei ihm eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet der Betreuer dasselbe Zahlungsmittel, das der Teilnehmer bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn mit dem Teilnehmer wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Teilnehmer wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Hat der Teilnehmer verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat der Teilnehmer dem Betreuer einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Teilnehmer den Betreuer von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichtet, bereits erbrachte Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

– Ende der Widerrufsbelehrung –

§ 3 Leistungen des Betreuers

(1) In den mehrtägigen Vorbereitungslehrgängen werden dem Teilnehmer seine disziplinspezifischen Schwächen aufgezeigt und ihm die Möglichkeit gegeben, sich durch gezieltes Training in den jeweils angebotenen Sportarten zu verbessern. Ziel ist es, den Teilnehmer so vorzubereiten, dass er die jeweilige Sporteignungsprüfung erfolgreich bestehen kann.

(2) Ein erfolgreiches Bestehen der jeweiligen Eignungsprüfung durch den Teilnehmer wird ausdrücklich nicht zugesichert.

(3) Gegenstand des Lehrgangs sind die Sportarten, die in den Eignungsprüfungen gefordert werden, insbesondere Geräteturnen, Leichtathletik, Schwimmen und Mannschaftssportarten.

(4) Der Betreuer weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Vertragspartner des Teilnehmers für die Unterbringung und Verpflegung allein die jeweilige Landessportschule, Landesturnschule oder die Unterkunft/Pension ist. Die angebotene Leistung ist eine reine Vermittlungstätigkeit des Betreuers. Weiterhin übernimmt der Betreuer keinerlei Haftung für die Leistungen, insbesondere Unterbringung und Speisen, die die jeweilige Landessportschule/Landesturnschule/Unterkunft/Pension gegenüber dem Teilnehmer zu erbringen hat.

(5) Nachdem der Teilnehmer einen Lehrgang absolviert hat, erhält dieser die Möglichkeit innerhalb von 365 Tagen (gerechnet ab dem letzten Lehrgangstag) einmalig vergünstigt an einem weiteren Intensivlehrgang des Betreuers teilzunehmen. Die Vergünstigung besteht in einem Preisnachlass in Höhe von mindestens 50 Prozent des Entgeltes des erneut angebotenen Lehrganges. In dem Wiederholungskurs sind alle ausgeschriebenen Leistungen (inklusive Verpflegung und Übernachtung) enthalten. Voraussetzung für die erneute Teilnahme ist eine Anmeldung des Teilnehmers für den Wiederholungslehrgang mindestens 42 Tage vor Lehrgangsbeginn. Für den Rücktritt seitens des Betreuers gelten auch in diesem Fall die Bestimmungen des § 7. Ein Anspruch auf Teilnahme an einem bestimmten Lehrgang seitens des Teilnehmers besteht ausdrücklich nicht.

§ 4 Durchführung

Der Betreuer schuldet die Durchführung des Vorbereitungslehrgangs im Rahmen seiner Möglichkeiten und behält sich kurzfristige Änderungen am ursprünglich geplanten Ablauf des Lehrgangs vor.

§ 5 Lehrgangsgebühren und Zahlungsbedingungen

(1) Der Teilnehmer kann den Lehrgang mit oder ohne Übernachtung buchen.

(2) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, ergibt sich die Höhe der Lehrgangsgebühr aus der auf der Internetseite von sport-eignungspruefung.de veröffentlichten Preisliste.

(3) Der Teilnehmer hat die jeweilige vollständige Lehrgangsgebühr für die Anmeldung innerhalb von 7 Tagen auf folgendes Bankkonto zu überweisen:

Kontoinhaber: Raphael Gehrig
Bankleitzahl: 12030000
Kontonummer: 1032410696
IBAN: DE 60 1203 0000 1032 4106 96 (DKB AG)
Verwendungszweck: Name und Stichwort „Sporteignungsprüfung“

Der Betreuer weist ausdrücklich darauf hin, dass eine Teilnahme an dem Vorbereitungslehrgang eine vollständige Zahlung der Lehrgangsgebühr vor Lehrgangsbeginn voraussetzt.

§ 6 Teilnahmebedingungen, Angaben über den Gesundheitszustand

(1) Teilnahmeberechtigt sind alle Interessenten, deren sportliches Leistungsniveau eine erfolgversprechende Vorbereitung auf die Sporteignungsprüfung verspricht.

(2) Der Teilnehmer muss Schwimmbewegungen in einer Form beherrschen, dass er an Schwimmübungen, die im Nichtschwimmerbereich eines Schwimm-/Hallenbades abgehalten werden, ohne Gefahr für sich und andere, teilnehmen kann.

(3) Der Teilnehmer bestätigt, dass er sporttauglich ist. Die Sporttauglichkeit ist durch ein ärztliches Attest über die Sportgesundheit vor Beginn des Vorbereitungslehrgangs am ersten Tag nachzuweisen. Das Attest darf nicht älter als 3 Monate sein. Der Betreuer behält sich vor, einen Teilnehmer solange von der Teilnahme auszuschließen bis dieser ein ärztliches Attest nachreicht.

(4) Der Teilnehmer verpflichtet sich vor Lehrgangsbeginn den Betreuer über alle Gesundheitsbeeinträchtigungen und notwendige Medikamente zu informieren. Dies kann schriftlich oder mündlich geschehen. Veränderungen des Gesundheitszustandes des Teilnehmers während eines Lehrganges sind dem Betreuer unverzüglich zu melden und können zum Ausschluss von dem Lehrgang führen.

(5) Der Teilnehmer hat für angemessene Sportkleidung (Badetextilien, Sport- und Hallenschuhe und Sporthose) Sorge zu tragen.

(6) Anweisungen des Betreuers und durch den Betreuer beauftragte Personen sind während des Lehrgangs stets unbedingt Folge zu leisten.

(7) Der Konsum von alkoholischen Getränken oder sonstiger Drogen ist während der Lehrgangszeiten nicht gestattet.

(8) Der Betreuer behält sich vor, den Teilnehmer bei schwerwiegenden Zuwiderhandlungen gegen die Teilnahmebedingungen nach den Absätzen 1 bis 7 vom gesamten Lehrgang oder von einzelnen Trainingseinheiten auszuschließen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn eine Zuwiderhandlung seitens des Teilnehmers die Sicherheit anderer Teilnehmer gefährdet. Bei einem Ausschluss vom Lehrgang aus den unter Abs. 1 bis Abs. 7 aufgeführten Gründen, steht dem Teilnehmer kein Anspruch (auch nicht anteilig) auf Erstattung der Lehrgangsgebühr zu.

§ 7 Rücktritt durch den Betreuer

(1) Der Betreuer kann bis zu 14 Tagen vor dem Lehrgangstermin vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestanzahl von 5 Teilnehmern nicht erreicht wurde. Sollte der Betreuer von diesem Rücktrittsrecht

Gebrauch machen, wird der Teilnehmer hierüber schnellstmöglich, spätestens 1 Woche vor Beginn der Veranstaltung informiert.

(2) Der Betreuer behält sich vor, den gesamten Lehrgang ausfallen zu lassen und vom Vertrag zurücktreten, sollte die Durchführung aufgrund höherer Gewalt (schlechte Wetterverhältnisse, Krankheit, etc.) gefährlich oder unmöglich sein.

(3) Der Betreuer kann darüber hinaus einzelne Lehrgangstage ausfallen lassen, sollte die Durchführung aufgrund höherer Gewalt (schlechte Wetterverhältnisse, Krankheit, etc.) gefährlich oder unmöglich sein.

(4) Sofern der Vorbereitungslehrgang auf die Sporteignungsprüfung aus den in den Absätzen 1 und 2 genannten Gründen nicht zustande kommt, wird dem Teilnehmer seine bereits bezahlte Lehrganggebühr zurück erstattet. Bei Absage einzelner Lehrgangstage nach Absatz 3 wird dem Teilnehmer die Lehrgangsgebühr anteilig zurückerstattet.

§ 8 Rücktritt durch den Teilnehmer

(1) Ein Rücktritt des Teilnehmers vom Vertrag (Abmeldung) muss schriftlich bei dem Betreuer bis 21 Tage vor dem Lehrgangstermin erfolgen und ist zu richten an

Raphael Gehrig, Westring 131, 55120 Mainz oder mail@sport-eignungspruefung.de .

In diesem Fall erfolgt eine vollständige Rückerstattung der bezahlten Lehrgangsgebühr. Bei Rücktritt bis 7 Tage vor Lehrgangsbeginn werden 50 % der Lehrgangsgebühr einbehalten. Erfolgt der Rücktritt innerhalb von 6 Tagen vor Lehrgangbeginn, werden 80 % der Lehrgangsgebühr einbehalten. Bei einer Abmeldung innerhalb von 2 Tagen vor Lehrgangsbeginn oder Abbruch des Lehrganges seitens des Teilnehmers wird die volle Lehrgangsgebühr einbehalten. Dies gilt selbst dann, wenn der Teilnehmer aufgrund von Krankheit oder Verletzung nicht in der Lage ist, an dem Lehrgang teilzunehmen.

(2) Bei Nichterscheinen oder Abbruch des Lehrganges seitens des Teilnehmers erfolgen weder eine vollständige noch eine anteilige Rückerstattung der Teilnahmegebühren.

§ 9 Haftung

(1) Die Teilnahme an dem Lehrgang erfolgt auf eigene Gefahr. Der Teilnehmer muss unfallversichert/krankenversichert sein und bei der Lehrgangsteilnahme in gesundheitlich guter Verfassung sein. Besondere Erkrankungen oder Beeinträchtigungen (Medikamentenbedarf, Allergien etc.) sind dem Betreuer vor Lehrgangsbeginn mitzuteilen.

(2) Der Betreuer haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Betreuer nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Eine etwaige Haftung wegen vorvertraglichen Verschuldens (c.i.c.) oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(3) Unabhängig von einem Verschulden haftet der Betreuer nur bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder aus der Übernahme einer Garantie oder Zusicherung.

(4) Der Betreuer haftet nicht für das Fehlverhalten anderer Teilnehmer. Der Teilnehmer hat bei Schäden und Verletzungen, die ein anderer Teilnehmer zu vertreten hat, Ansprüche allein gegenüber dem verantwortlichen anderen Teilnehmer geltend zu machen.

(5) Bei vom Teilnehmer zu vertretenen Schäden und Verletzungen Dritter (einschließlich anderer Teilnehmer), stellt der Teilnehmer den Betreuer von sämtlichen Ansprüchen frei, die der Dritte gegenüber dem Betreuer geltend macht.

(5) Die Mitnahme von Sachen zum Lehrgang erfolgt auf eigene Gefahr. Der Betreuer übernimmt keine Haftung bei Diebstahl, Beschädigung oder Verlust der vom Teilnehmer mitgebrachten Gegenstände.

(6) Der Betreuer haftet nicht für verursachte Schäden und Verletzungen des Teilnehmers, die sich außerhalb der regulären Trainingszeiten ereignen. Dieser Haftungsausschluss erstreckt auch auf sportliche Übungen, die der Teilnehmer auf eigenen Wunsch unbeaufsichtigt und außerhalb des Wahrnehmungsbereichs des Betreuers während des normalen Trainingsbetriebes vornimmt.

§ 10 Datenschutz, Einwilligungserklärung des Teilnehmers

(1) Der Teilnehmer willigt in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ein, soweit dies zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich ist.

(2) Der Teilnehmer willigt ferner in die Weitergabe seiner personenbezogenen Daten an Dritte ein, sofern dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Dies umfasst die Weitergabe personenbezogener Daten des Teilnehmers an die jeweilige Landessportschule, Landesturnschule oder Unterkunft/Pension, soweit dies für eine Anmeldung des Teilnehmers dort zu Lehrgangszwecken erforderlich ist.

(3) Enthalten vom Teilnehmer übermittelte Informationen, Daten und andere Inhalte personenbezogene Daten Dritter, trägt der Teilnehmer die Verantwortung für die Zulässigkeit der Weitergabe und Verarbeitung durch den Betreuer im vertragsgemäßen Umfang.

(4) Der Teilnehmer stellt den Betreuer von Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung von datenschutzrechtrechtlichen Vorschriften frei, soweit die vom Teilnehmer veranlasste Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten Dritter gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt.

§ 11 Erstellung und Verwendung von Bild- und Tonmaterial, Einwilligungserklärung des Teilnehmers

(1) Der Teilnehmer willigt darin ein, dass der Betreuer während des Lehrgangs Bild- und Tonmaterial (Fotos, Videos und Tonmitschnitte) vom Lehrgang erstellt, auf dem der Teilnehmer zu sehen oder zu hören ist. Der Betreuer wird die Erstellung des Bild- und Tonmaterials im Einzelfall ankündigen.

(2) Der Teilnehmer willigt darin ein, dass das Bild- und Tonmaterial von dem Betreuer zu Lehrzwecken im Rahmen des Lehrgangs des Teilnehmers und anderer Lehrgänge, für Lehrmaterialien und zu Werbezwecken von sport-eignungspruefung.de gespeichert und verwendet wird. Die Verwendung schließt die Veröffentlichung, insbesondere auf der Internetseite von sport-eignungspruefung.de, ein.

(3) Der Teilnehmer wird für die Verwendung und Veröffentlichung des Bild- und Tonmaterials keine Entlohnungsansprüche gegenüber dem Betreuer geltend machen.

(4) Der Name des Teilnehmers oder sonstige zur unmittelbaren Identifikation des Teilnehmers dienende Informationen werden in Zusammenhang mit der Verwendung und Veröffentlichung des Bild- und Tonmaterials durch den Betreuer nicht gespeichert und auch nicht gegenüber Dritten oder öffentlich bekanntgegeben, es sei denn, der Teilnehmer hat einer solchen Bekanntgabe gesondert zugestimmt.

(5) Der Teilnehmer hat jederzeit das Recht, seine Einwilligungen gemäß Absatz 1 und 2 mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Widerruf kann formlos gegenüber dem Betreuer erfolgen (Raphael Gehrig, Westring 131, 55120 Mainz oder mail@sport-eignungspruefung.de ).

§ 12 Videoanalysen

(1) sport-eignungspruefung.de bietet kostenpflichtige Videoanalysen über Instant Messaging (z. B. whattsapp, Telegram, Signal) für Sportarten, die für Sporteignungsprüfungen, Sportabitur und

Polizeisporttests relevant sind (insbesondere: Geräteturnen, Schwimmen, Leichtathletik, Mannschaftssport und Badminton), an.

(2) Ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrages gibt der Teilnehmer ab, indem er auf den kostenpflichtigen Button „Buy now with Paypal“ auf den Internetseiten von sport-eignungspruefung.de, welche die Analyse von Videos anbieten, klickt, den weiteren Anweisungen folgt und dann die Bezahltaste anklickt. Die Kosten und der Umfang der Leistungsverpflichtungen ergeben sich aus den Darstellungen auf der Internetseite.

(3) Nachdem das Entgelt wie in (2) beschrieben bezahlt wurde, verpflichtet sich sport-eignungspruefung.de zu folgenden Leistungen:

  • Kurzanalyse des per Instant Messaging eingesendeten Sportvideos im selben Medium mit Hinweisen auf Erfüllung der Anforderungen oder defizitäre Leistungen im Hinblick auf eine erfolgreiche Teilnahme bei einem Sporteignungstest oder von anderen sportlichen Zielen (z. B. Sportabitur) innerhalb von drei Tagen nach Videoeingang
  • Senden eines aufgrund des Videos individualisierten Trainingsplanes über 3 Wochen mit sechs Einheiten innerhalb von sieben Tagen (ab Videoeingang des Teilnehmers)
  • Analyse eines weiteren Videos derselben Sportart nach den erfolgten Trainingseinheiten des Teilnehmers per Messanger innerhalb von drei Tagen nach Videoeingang

(4) Rücktritt durch den Teilnehmer und Widerrufsrecht: Der Teilnehmer kann bis zu dem Zeitpunkt von dem Vertrag zurücktreten, an dem sport-eignungspruefung.de eine erste Kurzanalyse abgesendet hat. Es gilt die Absendezeit, welche durch den jeweiligen Messanger protokolliert wird. Danach ist ein Rücktritt durch den Teilnehmer nicht mehr möglich. Ein Widerrufsrecht seitens des Teilnehmers besteht nicht, da es sich hierbei um eine Dienstleistung handelt, die auf die persönlichen Bedürfnisse des Teilnehmers ausgerichtet ist (§ 312g Abs. 2 BGB).

(5) Rücktritt durch sport-eignungsprufung.de: Der Betreuer kann von dem Vertrag zurücktreten, wenn das Video keine Anhaltspunkte für eine Kurzanalyse liefert (z. B. schlechte Qualität, ungünstige Aufnahme, irrelevante Thematik) oder der Betreuer keine ausreichende Expertise für das eingesendete Video besitzt. In diesem Fall bekommt der Teilnehmer sein Entgelt vollständig (über paypal) zurückbezahlt.

(6) Haftung: Das selbstständige Training des Teilnehmers für Videos, die Erstellung des Videos durch den Teilnehmer und das Training aufgrund der Rückmeldungen durch den Betreuer erfolgen auf eigene Gefahr, eine Haftung durch den Betreuer ist hierbei ausgeschlossen. Insbesondere hat der Teilnehmer selbst dafür Sorge zu tragen, dass er beim Training körperlich, geistig und seelisch gesund, und ausreichend aufgewärmt ist und verletzungsträchtige Gegenstände außer Reichweite aufbewahrt sind. Weiterhin entscheidet der Teilnehmer selbstständig, inwiefern er sich in der Lage fühlt, die Inhalte des Trainingsplanes praktisch umzusetzen. Im Zweifel sind weitere Informationen einzuholen und/oder ist ein Experte vor Ort (z. B. Sportlehrer, Trainer, erfahrener Sportler) zu Rate zu ziehen. Es wird empfohlen, immer zusammen mit einer zweiten Person zu trainieren.

§ 13 Allgemeine Bestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Der Teilnehmer kann den Betreuer nur an dessen Wohnsitz (Mainz) verklagen. Für Klagen des Betreuers gegen den Teilnehmer ist der Wohnsitz des Teilnehmers maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Wohnsitz des Betreuers maßgebend.

(3) Sollten einzelne der vorliegenden Bestimmungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt nicht berührt. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn der Teilnehmer den Vertrag widerrufen will, dann füllt er bitte dieses Formular aus und sendet es zurück.)

– An sport-eignungspruefung.de, vertreten durch den Diplom-Sportwissenschaftler Raphael Gehrig, Raimundistrasse 3, 55118 Mainz oder mail@sport-eignungspruefung.de :

– Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:

[hier bitte Name und Ort des Lehrgangs einfügen, für den sich der Teilnehmer angemeldet hat]

– angemeldet am:

– Name des Teilnehmers:

– Anschrift des Teilnehmers:

– Unterschrift des Teilnehmers (nur bei Mitteilung auf Papier)

– Datum